Die Petition

Hintergrundinformationen zur Petition

 

Das SIL-Verfahren

Im Rahmen des SIL-Verfahrens (Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt) werden durch den Bund (Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL) und den Kanton Luzern die Rahmenbedingungen für den Flugbetrieb auf dem Flugfeld Luzern-Beromünster neu festgelegt. Die Verfahrenskoordination obliegt dem Kanton Luzern.

Die betroffenen Gemeinden Neudorf, Gunzwil und Beromünster werden in diesem Koordinationsverfahren angehört.

In der Stellungnahme vom 15. März 2007 zum ersten Koordinationsprotokoll hat der Gemeinderat von Beromünster klare Forderungen zum Schutz der Bevölkerung gestellt: (zusammenfassend)

 

1. Einschränkung der Betriebszeiten (Mittagsruhe)

2. Plafonierung der jährlichen Gesamtbewegung auf den heutigen Stand

von 10 000 Flugbewegungen, davon maximal 1 000 für Helikopter.

3. Generelle Überprüfung der An- und Abflugvolten aus Sicherheits-

und Lärmgründen.

4. Bessere Verteilung des Fluglärms durch paritätische Verteilung der

Abflüge in beide Richtungen.

 

Diese Forderungen fanden im Entwurf zum neuen Betriebsreglement keinen Niederschlag. So sind weiterhin bis 20 000 Flugbewegungen pro Jahr möglich und zusätzlich 1 500 Starts von Segelschleppflugzeugen. Diese Zahlen bedeuten eine Verdoppelung gegenüber dem aktuellen Stand. Die erfassten Flugbewegungen im Jahr 2007 betrugen: Motorflugzeuge 8 619, Helikopter 1 492, Segelschleppflüge 820.

20 000 Flugbewegungen bedeuten aber auch einen jährlichen Ausstoss von ca. 400 Tonnen Kohlendioxid CO2, welches massgeblich zur Erderwärmung beiträgt. Zum Vergleich: bei gleichem C02-Ausstoss könnten während eines Jahres täglich ca. 2 300 Autos der Mittelklasse die Strecke Neudorf-Beromünster befahren! Ein Helikopter produziert zudem ca. das 60-fache an Stickoxiden gegenüber einem Flugzeug mit Kolbenmotor.

 

Die Ausbaupläne

Die FLUBAG, als Betreiberin des Flugfeldes Luzern-Beromünster, formuliert als Entwicklungsziel den Ausbau der Start- und Landebahn zu einer Hartbelagspiste. Kurzfristig (Herbst 2008) ist eine neue Pistenbefestigung mittels Kunststoff-Rasenplatten vorgesehen. Durch diese Massnahme können auch grössere und schwerere Flugzeuge auf dem Flugfeld Luzern-Beromünster starten und landen. Neben der Lärmbelastung steigt auch das Risikopotenzial für die Anwohner stark an. Die Flugbewegungen auf dem Flugfeld Luzern-Beromünster finden grösstenteils an den Wochenenden statt und beeinträchtigen damit das Ruhebedürfnis der Bevölkerung in besonderem Masse.

Erst in den letzten Jahren wurde zusätzlich die Stationierung von einem Helikopter und einem Absetzflugzeug für Fallschirmspringer zugelassen, alles Fluggeräte mit stark erhöhtem Lärmpegel.

 

Der Widerstand

Die spezielle Lage des Flugplatzes Luzern-Beromünster, zwischen den Siedlungsgebieten von Neudorf und Beromünster liegend, gibt schon seit bald 40 Jahren Anlass zu Beschwerden und Widerstandsbewegungen. In den 70er Jahren bestanden bereits Ausbaupläne für das Flugfeld bis hin zu einem Regional-Flugplatz mit Betonpiste und Aufnahmegebäude. Exponenten aus Beromünster, Neudorf und weiteren Gemeinden lancierten in der Folge 1973 eine Petition gegen den Ausbau zum Regionalflugplatz, und reichten diese mit über 1 300 Unterschriften an den Regierungsrat des Kantons Luzern ein. Dank diesem grossen Widerstand aus der Bevölkerung von Beromünster und den umliegenden Gemeinden konnte das Vorhaben 1974 gestoppt werden.

 

Verfügungen BAZL April 2015

Verfügung Verletzung Betriebsreglement Helikopterstationierung

22. April 2015

Vfg_IG.pdf
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Genehmigung Änderung Betriebsreglement

22. April 2015

Vfg_BR.pdf
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Presseartikel vom 16. April 2013

Flugplatz Beromünster:

Schandfleck der 5-Sterne Region?

Pressebericht
IG 16.04.213.pdf
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Reklamation / Beschwerde

Haben Sie ungewöhnliche Ereignisse beobachtet ?

Hat Sie ein Helikopter oder Flugzeug speziell gestört ?

 

Unter dem Link Reklamation finden Sie die notwendigen Informationen.