Privatrechtliche Vereinbarung

Neue Richtlinien für den Flugbetrieb

Erstmals seit Bestehen des Flugplatzes konnte zwischen den Gemeinden Beromünster, Neudorf und dem Flugplatz Beromünster eine privatrechtliche Vereinbarung abgeschlossen werden, gültig ab 1.Jan. 2011. Damit hat die Bevölkerung einigermassen Gewähr, dass der Flugbetrieb nicht uneingeschränkt ausufern wird und die Lärmbelastung erträglich bleibt. Gemäss Äusserungen des Gemeindepräsidenten an der letzten Gemeindeversammlung von Beromünster werden die interessierten Bürger die Möglichkeit erhalten, die wesentlichen Artikel des Vertrages einzusehen.

Die nun vorliegende privatrechtliche Vereinbarung lässt eine Steigerung der jährlichen Flugbewegungen von knapp 10'000 im vergangenen Jahr auf maximal 16'000 in den kommenden Betriebsjahren zu. Ein Anstieg des Lärmpegels muss jedoch von den Betreibern verhindert werden, indem parallel zur Steigerung der Flugbewegungen „hörbar leisere“ Flugzeuge und Helikopter eingesetzt werden müssen.

 

Möglichkeiten zur Lärmreduktion

Der Flugplatz Beromünster wird pro Jahr von ca. 80 Flugzeugen verschiedener Art und Grösse benutzt, 25% davon sind Helikopter. Die Statistik zeigt, dass 8 Flächenflugzeuge fast 90% und 5 Helikopter 95% der entsprechenden jährlichen Flugbewegungen ausführen. Mit einer lärm vermindernden Sanierung oder dem Austausch dieser wenigen Vielflieger gegen neue, leisere Flugzeuge könnte bereits eine wesentliche Reduktion der Lärmbelastung erzielt werden.

In der privatrechtlichen Vereinbarung und auch im Betriebsreglement des Bundes wird der Flugplatzbetreiber angehalten, ganz generell alle Möglichkeiten zu nutzen, um den Lärmpegel tief zu halten. In diesem Sinne haben die Verantwortlichen des Flugplatzes zugesagt, in diesem Frühjahr Testflüge durchzuführen um den Einfluss verschiedener Flugvolten auf die besonders vom Lärm betroffenen Wohngebiete zu ermitteln.

 

Beurteilung der Vereinbarung durch die IG Fluglärm

Die IG Fluglärm hat ihre in der Petition formulierten Hauptanliegen rein formal gesehen nicht erreicht.

Die getroffenen Vereinbarungen bieten jedoch für alle Beteiligten gute Möglichkeiten, ihre eigenen Ziele zu erreichen. Sie lassen für den Flugplatzbetreiber genügend Spielraum für einen wirtschaftlichen Betrieb, andererseits ist dieser gemäss Vereinbarung gefordert, indem ein Wachstum keine Erhöhung der Lärmbelastung zur Folge haben darf. Die IG Fluglärm und ihre Petitionäre erwarten aufgrund der Testflüge im Frühjahr positive Resultate, und dass mögliche Optimierungen schnell umgesetzt werden.

 

Betriebsreglement des Bundes

Neben der privatrechtlichen Vereinbarung besteht noch ein Betriebsreglement 2000, das zwischen dem Flugplatzbetreiber und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) abgeschlossen wurde. Diese muss nun an die neue Situation angepasst werden, zum Beispiel bezüglich der Erlaubnis, mehrere Helikopter auf dem Flugfeld zu stationieren. Das neue Betriebsreglement muss vor Inkrafttreten öffentlich aufgelegt werden. Die Bevölkerung hat Gelegenheit, gegen Änderungen Einsprache zu erheben.

 

Überwachungskommission

Zur Überwachung und dauernden Begleitung des Flugbetriebs wird noch diesen Monat eine Kommission gebildet. Darin wird auch die IG Fluglärm vertreten sein. Wir werden uns weiterhin für die Interessen der Anwohner einsetzen. Wichtige Informationen werden wir laufend in unserer Homepage publizieren. Sie können auf www.ig-fluglaerm weitere Informationen einholen, zB. über die privatrechtliche Vereinbarung, oder Beobachtungen melden, Reklamationen anbringen usw.

 

Verfügungen BAZL April 2015

Verfügung Verletzung Betriebsreglement Helikopterstationierung

22. April 2015

Vfg_IG.pdf
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Genehmigung Änderung Betriebsreglement

22. April 2015

Vfg_BR.pdf
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Presseartikel vom 16. April 2013

Flugplatz Beromünster:

Schandfleck der 5-Sterne Region?

Pressebericht
IG 16.04.213.pdf
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Reklamation / Beschwerde

Haben Sie ungewöhnliche Ereignisse beobachtet ?

Hat Sie ein Helikopter oder Flugzeug speziell gestört ?

 

Unter dem Link Reklamation finden Sie die notwendigen Informationen.