Anpassungen Betriebsreglement

Das Hauptanliegen der FLUBAG im neuen Betriebsreglement ist die Aufhebung der Helikopterbeschränkung. Bisher war eine Stationierung lediglich für ein Helikopter erlaubt.

 

Weiter soll auch das Mitwirkungsrecht der Standortgemeinde bei Anpassungen oder Änderungen auf dem Flugplatz im neuen Betriebsreglement gestrichen werden. Brisant ist, dass bei den aktuellen Ausbauplänen die Standortgemeinde das Mitwirkungsrecht nicht ausüben konnte, weil sie von der FLUBAG nicht vorzeitig informiert und einbezogen wurde. Jetzt soll das Recht ganz gestrichen werden.

 

Helibasis

Zwar ist die Anzahl der Flugbewegungen mit Helikoptern beschränkt. Aber die Airport Helicopter AG als Halterin von 11 Helikoptern (siehe Auszug Luftfahrzeugregister) will ihre Helibasis nach Beromünster verlegen. Dafür muss die Beschränkung aufgehoben werden. 

 

Dahinter steckt der alleinige Eigentümer der Airport Helicopter Basel AG Hans-Rudolf Müller, wohnhaft in Beinwil am See (AG). Gleichzeitig ist er auch Verwaltungsratspräsident der FLUBAG. Eine günstige Konstellation.

 

Seit er um das Jahr 2000 das Zepter übernommen hat macht sich die Airport Helicopter AG auf dem Flugplatz Beromünster breit. Vorher fanden gemäss Statistik lediglich eine Handvoll Heliflüge statt.

Überall werden den Helifirmen Beschränkungen auferlegt. Nicht so in Beromünster, hier kann er seinen Heliport offenbar ungestört planen und aufbauen. Dies auf einem einfachen Sportflugplatz, welcher ursprünglich nicht als Heli-Landeplatz vorgesehen war.

 

Auf seinen Antrag hin wurde im Jahr 2000 im Betriebsreglement die Stationierung eines Helikopters erlaubt.

Bereits 2004 folgte der nächste Antrag für einen 2. Helikopter, was aber das BAZL nicht erlaubt hat. Da dies rechtlich zu einer Helibasis geführt hätte, ist eine Anpassung des Betriebsregelements und eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nötig. Beides wurde nun beim BAZL eingereicht.

 

Die Leidtragenden dieser Entwicklung sind die Anwohner rund um den Flugplatz, aber auch diejenigen im Bereich der beiden An- und Abflugrouten. Die Lärmbelatstung durch die Helikopter ist für die Bevölkerung weit störender als diejenige der Flächenflugzeuge.

Dies hat die Umfrage der IG Fluglärm im Zusammenhang mit der Petition klar aufgezeigt.

 

Warum die Gemeindebehörden diesem kontinuierlichen Ausbau nicht den Riegel schieben ist unverständlich.

 

Verfügungen BAZL April 2015

Verfügung Verletzung Betriebsreglement Helikopterstationierung

22. April 2015

Vfg_IG.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.4 MB

Genehmigung Änderung Betriebsreglement

22. April 2015

Vfg_BR.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.5 MB

Presseartikel vom 16. April 2013

Flugplatz Beromünster:

Schandfleck der 5-Sterne Region?

Pressebericht
IG 16.04.213.pdf
Adobe Acrobat Dokument 76.3 KB

Reklamation / Beschwerde

Haben Sie ungewöhnliche Ereignisse beobachtet ?

Hat Sie ein Helikopter oder Flugzeug speziell gestört ?

 

Unter dem Link Reklamation finden Sie die notwendigen Informationen.