Offener Brief an Regierungsrat Marcel Schwerzmann

 

 

Offener Brief an

 

Herrn Regierungsrat

Marcel Schwerzmann

Finanzdepartement

Bahnhofstrasse 19

6003 Luzern

 

 

Beromünster, 18. April 2013

 

Flugplatz Luzern-Beromünster

Baugesuch Asphaltpiste der Flubag AG Beromünster

 

Sehr geehrter Herr Schwerzmann

Dank Ihren weitsichtigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Erneuerung des Mietverhältnisses zwischen Kanton bzw. Stadt Luzern und der Flubag AG wurde es den damaligen Standortgemeinden des Flugplatzes Beromünster, den Gemeinden Neudorf und Beromünster ermöglicht, ihre kommunalen Interessen in die neugeschaffene Privatrechtliche Vereinbarung (PRV) einzubringen. Als Interessensvertreterin durfte die IG-Fluglärm ebenfalls an den Verhandlungen teilnehmen. Die Moderation übernahm der Kanton Luzern, und nach intensiven Verhandlungen konnte die Vereinbarung Ende 2010 abgeschlossen und per 1.1.2011 in Kraft gesetzt werden.

Alle Parteien bekennen sich bis heute zu diesem Vertragswerk und sind grundsätzlich gewillt es einzuhalten.

 

Umso unverständlicher ist für uns deshalb die Unterstützung des Kantons Luzern für die Pläne der Flubag AG zur Asphaltierung der heutigen Graspiste.

Der Kanton Luzern hat das Baubewilligungsgesuch der Flubag AG für eine Asphaltpiste in der Rolle als Grundstückeigentümerin unterzeichnet, ohne vorgängige Rücksprache mit der Standortgemeinde Beromünster.

Eine Asphaltpiste ist in der PRV nicht vorgesehen und nicht erwähnt. Diese Option wurde auch nicht in die Verhandlungen aufgenommen, weil von beiden Standortgemeinden klar signalisiert wurde, dass eine Asphaltpiste nicht in Frage kommt. Bei der in der PRV in einer Klammerbemerkung erwähnten Pistenbefestigung ging man von einer mit Rasen-Rasterplatten befestigten Grünpiste aus. Die Flubag AG führte 2010 entsprechende Versuche durch.

 

Es ist absolut stossend, dass bereits 1 ½ Jahren nach Inkrafttreten der PRV dermassen grundlegende Veränderungen eingebracht werden, ohne dass die Gegenpartei – in diesem Fall die Gemeinde Beromünster – vorgängig miteinbezogen wurde.

 

Das vereinbarte und auch im Betriebsreglement des Flugplatzes stipulierte Mitsprache- bzw. Mitwirkungsrecht der Standortgemeinde wurde dabei missachtet. Durch dieses Vorgehen können die Parteien ihre Interessen nur noch mit einer Einsprache wahren.

 

Mit der Unterstützung dieses Vorhabens der Flubag AG unterlaufen Sie die Privatrechtliche Vereinbarung und missachten den Willen der Standortgemeinde. Es besteht die Gefahr, dass die PRV zur Makulatur verkommt, wenn grundlegende Rahmenbedingungen – wie es eine Asphaltpiste darstellt - ausserhalb der PRV bewilligt bzw. realisiert werden.

Das Gesuch um eine Asphaltpiste anstelle der bisherigen Graspiste stellt deshalb eine wesentliche Veränderung der Ausgangslage bzw. der Verhandlungsgrundlagen dar. Es ist in der Folge zwingend notwendig, die Verhandlungen noch einmal aufzunehmen und die neue Ausgangslage in die PRV mit einzubeziehen. Nur so kann die Akzeptanz der PRV von allen Parteien sichergestellt werden.

 

Wir fordern Sie deshalb freundlich auf, unter der Moderation des Kantons Luzern neue Verhandlungen zwischen der Standortgemeinde Beromünster und der Flubag AG einzuleiten. Wir bitten Sie weiter, die Gemeinde Beromünster weiterhin dahingehend zu unterstützen, dass sie ihre langfristigen raumplanerischen, strategischen und finanziellen Interessen und Ziele verfolgen und wahren kann.

 

Bitte prüfen Sie unseren Antrag wohlwollend. Wir sind überzeugt, dass nur mit Nachverhandlungen sowohl der gute Geist als auch die Akzeptanz der PRV erhalten werden können.

 

Freundliche Grüsse

 

Für die IG Fluglärm

 

Beat Bucher

 

Erich Hochstrasser

 

 

 

 

Die Hintergründe

 

Der Kanton Luzern ist zusammen mit der Stadt Luzern Landeigentümerin des Areals des Flugplatzes Beromünster. Die nun beantragte Asphaltierung der heuteigen Graspiste betrifft das Grundstück des Kantons Luzern.

Im Dezember 2010 wurde der Mietvertrag zwischen der Flubag AG sowie Kanton und Stadt Luzern erneuert auf 10 Jahre abgeschlossen.

Voraussetzung für den Mietvertrag ist, dass sich die Privatfirma Flubag AG und die Standortgemeinde Beromünster mittels Privatrechtlicher Vereinbarung (PRV) über den Flugbetrieb und dessen Rahmenbedingungen einigen.

 

Sicherstellung für den Rückbau

 

Da die Flubag AG lediglich Mieterin der Grundstücke ist stellt sich die Frage nach der Instandstellung der Mietsache nach Ablauf oder Beendigung des Mietverhältnisses. In der Regel muss der Mieter eine Rückstellung oder eine Garantie leisten über die Höhe der zu erwartenden Instandstellungskosten.

Es ist uns nicht bekannt, ob der Kanton Luzern von der Mieterin Flubag AG eine entsprechende Rückstellung verlangt.

Andernfalls besteht die Gefahr, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses oder im Falle eines Konkurses der Flubag AG die Steuerzahler für die Rückbau- und Entsorgungskosten aufkommen müssten.

Verfügungen BAZL April 2015

Verfügung Verletzung Betriebsreglement Helikopterstationierung

22. April 2015

Vfg_IG.pdf
Adobe Acrobat Dokument 1.4 MB

Genehmigung Änderung Betriebsreglement

22. April 2015

Vfg_BR.pdf
Adobe Acrobat Dokument 2.5 MB

Presseartikel vom 16. April 2013

Flugplatz Beromünster:

Schandfleck der 5-Sterne Region?

Pressebericht
IG 16.04.213.pdf
Adobe Acrobat Dokument 76.3 KB

Reklamation / Beschwerde

Haben Sie ungewöhnliche Ereignisse beobachtet ?

Hat Sie ein Helikopter oder Flugzeug speziell gestört ?

 

Unter dem Link Reklamation finden Sie die notwendigen Informationen.